Vorratsaktien

Vorratsaktien
Verwertungsaktien.  Verwaltungsaktien, die von einem Konsortium oder einem anderen Dritten zur Verwertung im Interesse der AG gehalten werden, z.B. um sie der Belegschaft zum Erwerb ( Belegschaftsaktien) anzubieten.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Vorratsaktien — Vorrats|akti|en,   Verwertungs|akti|en, Aktien, die bei ihrer Emission von einem Dritten (meist Bankenkonsortium) auf Rechnung der Gesellschaft übernommen und für diese, z. B. zum späteren Erwerb von Beteiligungen, zur Verfügung gehalten werden… …   Universal-Lexikon

  • Verwaltungsaktie — Als Vorratsaktie (auch Verwaltungs oder Verwertungsaktie) bezeichnet man Aktien, die im Wege einer Kapitalerhöhung von einem Dritten (meist einer Bank) für Rechnung der emittierenden Gesellschaft übernommen werden, wobei die Verfügungsgewalt bei… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwertungsaktie — Als Vorratsaktie (auch Verwaltungs oder Verwertungsaktie) bezeichnet man Aktien, die im Wege einer Kapitalerhöhung von einem Dritten (meist einer Bank) für Rechnung der emittierenden Gesellschaft übernommen werden, wobei die Verfügungsgewalt bei… …   Deutsch Wikipedia

  • Vorratsaktie — Als Vorratsaktie (auch Verwaltungs oder Verwertungsaktie) bezeichnet man Aktien, die im Wege einer Kapitalerhöhung von einem Dritten (meist einer Bank) für Rechnung der emittierenden Gesellschaft übernommen werden, wobei die Verfügungsgewalt bei… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwertungsaktien — Verwertungs|akti|en,   die Vorratsaktien …   Universal-Lexikon

  • Verwaltungsaktien — ⇡ Aktien, die bei ihrer Emission von einem Dritten, meist einem Konsortium, übernommen und von diesem zur Verfügung der Verwaltung der Gesellschaft gehalten werden, die über ihre Verwendung entscheidet, z.B. zur Ausgabe von Belegschaftsaktien.… …   Lexikon der Economics

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